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Neue Geldquelle entdeckt: Private Kopierer in der Schule
Manchmal werden Schulen geprüft. Ob dort alles mit rechten Dingen zugeht. In einer (vom Standard) nicht näher genannten österreichischen Schule fehlten plötzlich zwei Quadratmeter Schulraum. Nach intensiver Suche wurden die 2 m² unter einem schulfremden Kopierer gefunden. Nach weiteren intensiven Ermittlungen erkannte der Prüfer, dass dieser schulfremde Kopierer im Privatbesitz einiger (engagierter) Lehrer stand, die diesen anschafften, weil der einzige schuleigene staatliche Kopierer in der Direktion für die Schule unterdimensioniert war und kein (Staats-)geld für einen zweiten verfügbar war.
Also leasten diese Lehrer auf eigene Faust einen Kopierer, stellten ihn auf, kassierten Kopiergeld von den Schülern (oder auch nicht) und versuchten guten Unterricht zu machen.
So geht das aber nicht. Der Kopierer verstellte immerhin zwei Quadratmeter Schule.
Doch rasch fanden Juristen eine (juristisch) einwandfreie Lösung:
- Der schulfremde Kopierer ist eine gute Sache und verstößt nicht gegen irgendwas, verbraucht aber ständig Schulraum (auch in der unterrichtsfreien Zeit).
- Er darf bleiben, wenn für den (privat) verbrauchten Schulraum ein angemessenes (privates) Entgelt von den Lehrern (privat) bezahlt wird. Zahlungstext in der Überweisung: „Schulraumüberlassung“.
Mir gefällt das. Vorschrift ist Vorschrift. Ich werde in den nächsten Wochen um eine Prüfung meiner Privatwohnung bitten. Bei dieser Prüfung wird herauskommen, dass ein ganzes Zimmer meiner Wohnung eigentlich Schulraum ist, weil es vollgestopft mit Mappen, Büchern, Unterlagen und Materialien für die Schule ist. Klären lässt sich sicherlich noch, ob eine simple Honorarnote an die Schulaufsichtsbehörde oder ein Mietvertrag notwendig ist. Abgezogen wird wahrscheinlich der Platz, den meine privaten Hausschuhe in der Lehrergarderobe in der Schule verbrauchen. (Notiz an mich: Hausschuhe in den Ferien mit nach Hause nehmen). Relativ froh bin ich, dass ich im Unterricht meinen privaten iPod und ein privates Netbook verwende, die ich mit einem Rucksack ständig am Körper tragen kann und die, glaube ich, theoretisch keinerlei Schulraum verbrauchen sollten.
Wie ich aber soeben in einem Schulaufsichtsbehörde-Tweet lese, wird aus meiner aufgetanen Geldquelle nichts werden: Angeblich werden die Schulraum-Juristen auf Kurzarbeit geschickt. Sie können sich in den nächsten Monaten nur mehr um die dringlichsten und wichtigsten Angelegenheiten kümmern. Blogbeiträge, zum Beispiel.
(Hier übrigens die gesetzliche Grundlage: §128 – Schulraumüberlassung)
5 comments 8. Juli 2009



